Akte Recht: Tendenzen zur Normativierung heimtückespezifischer Arglosigkeit; Untreue durch Unterlassen durch einen Oberbürgermeister

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Foto © Lérot

Täglich grüßt die Heimtücke… Mit Blick auf die Examensrelevanz gehört die Heimtücke wohl zu den wichtigsten Mordmerkmalen, die man in seinem Studium kennen sollte. Insbesondere werden die Probleme rund um die Heimtücke nicht weniger. In unserer heutigen Entscheidung beschäftigt sich der BGH (wiedermal) mit Möglichkeiten der normativen Einschränkung des Heimtücke-Merkmals und bindet diese an den Wortbestandteil der „Tücke“ an. Eine in der Examensvorbereitung unbedingt lesenswerte Entscheidung!

Der BGH hatte sich schon zum zweiten Mal mit dem Homburger Oberbürgermeister zu befassen, der einer vermeintlichen ‚Holzmafia‘ im kommunalen Bauhof mithilfe einer Detektei auf die Schliche kommen wollte. Das Unterfangen war so erfolglos wie teuer und führte schließlich zu einer Anklage wegen Untreue. Nachdem die Karlsruher Richter:innen Anfang 2020 seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe aufgehoben hatten, bestätigten sie nun das neuerliche Urteil gegen den Oberbürgermeister, welches lediglich eine Geldstrafe mit sich brachte. Dogmatisch stellten sich dabei spannende Fragen zum Charakter des § 266 StGB als Unterlassungsdelikt. Hier geht’s zur Akte Recht.