Akte Recht: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebots
Welche Feststellungen müssen zu den Vermögensnachteilen in Erpressungsdelikten erfolgen, damit man den Schutz des Bestimmtheitsgebots aus Art. 103 II GG nicht unterläuft? Dies erörterte das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 09.04.2025 und hob hervor, dass mit den Feststellungen zu den Vermögensnachteilen in Erpressungsdelikten die ausreichende Beschreibung und Bezifferung der Vermögensschäden erfolgen muss. Insbesondere bei der versuchten räuberischen Erpressung ist im Rahmen des Tatentschluss der Bezug zu etwaigen Erwerbs- und Gewinnaussichten unter Berücksichtigung des Entzugs bereits getätigter Investitionen zu ermitteln und die Tätervorstellung zu erforschen, ob ein Besitzrecht des Geschädigten als dessen Vermögensgegenstand betrachtet wurde. Mehr hierzu erfahrt ihr in unserer heutigen Akte Recht.