Akte Recht: Reichweite und Grenzen des Strafklageverbrauchs

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Der 3. Senat befasst sich mit der Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen Angeklagten, der bereits nach § 129 a StGB verurteilt worden war, und gegen den nun Anklage wegen Beteiligung als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Mord erhoben wurde. Die Entscheidung steht im Einklang mit der geänderten Rechtsprechung des BGH zum Konkurrenzverhältnis bei §§ 129, 129a StGB.