Akte Recht: Stellung der Nebenklage: Anschlussbefugnis vs. Beschwer

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Foto © Lérot

Wer an Nebenklage denkt, stellt sich typischerweise vor, wie sich das Opfer einer Straftat einem Prozess gegen den vermeintlichen Peiniger anschließt, um die „rückhaltlose Aufklärung der Tat“ einzufordern und den Prozess bis zur „gerechten Bestrafung“, gewissermaßen wie ein zweiter Ankläger neben der Staatsanwaltschaft, aktiv zu begleiten. Die Rechte hierzu räumen §§ 395 ff. StPO ein. Dass die Interessenvertretung aber auch andere Formen annehmen kann, zeigt der heutige Akte Recht Fall: hier wollten Pflegeeltern den Freispruch ihres Kindes erwirken, von dem sie im Schlaf angegriffen und schwer verletzt worden waren. Die BGH entschied, dass dies – zumindest in der ersten Instanz – einer Beteiligung am Verfahren als Nebenkläger nicht entgegen steht.