Akte Recht: Tätige Reue bei Beseitigung der konkreten Lebensgefahr für das Opfer bei einer besonders schweren Brandstiftung; Zeugnisverweigerung des Berufsgeheimnisträgers

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Foto © Lérot

Diese Woche stellen wir euch zwei Spannende Entscheidungen des BGH und des EGMR in Akte Recht vor.

Der 65-Jährige Angeklagte und seine 17-Jährige Geliebte beschließen gemeinsam sich das Leben zu nehmen. Hierfür treffen sie sich im Wohnwagen des A. Er zündet hierfür den Innenraum des Wohnwagens an. Als die Flammen immer gefährlicher werden, beschließt er, das Leben seiner Geliebten und seiner Selbst zu retten und ermöglicht beiden eine Flucht aus dem Fenster des tödlich brennenden Wohnmobils. Diese Rettungshandlung wird ihm durch den BGH durch die analoge Anwendung des § 306e StGB angerechnet und eine Strafmilderung für §306 b II Nr. 1 in Tateinheit mit § 223 I StGB angeordnet.

Der EGMR befasste sich mit dem Problem der Selbstbeschuldigung und dem Risiko, dass der Berufsgeheimnisträger mit seiner Aussagepflicht konfrontiert wird.