Akte Recht: Kognitionspflicht; Abgenötigte Rückzahlung von Wechselgeld bei Betäubungsmitteln

Symbolbild zum Artikel. Der Link öffnet das Bild in einer großen Anzeige.
Foto © Lérot

Die erste Entscheidung der dieswöchigen Akte Recht befasst sich mit der Kognitionspflicht des Gerichtes, die von den Richtern verlangt, den angeklagten Sachverhalt umfassend auf mögliche Strafbarkeiten zu untersuchen und dabei auch über die Feststellungen der Staatsanwaltschaft hinaus zu gehen.

In der zweiten Entscheidung beschäftigte sich der BGH mit der Durchsetzung von Wechselgeldforderungen mittels Nötigung bei Drogengeschäften.