Akte Recht: Anwesenheit des Angeklagten bei Identitätsverweigerung; Bestechung eines Wahlkandidaten für künftige Diensthandlung im Amt

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In der heutigen Akte Recht stellt das OLG Karlsruhe fest, dass eine rein körperliche Anwesenheit des Angeklagten nicht für das „Erscheinen“ ausreicht, wenn seine Identität nicht festgestellt werden kann und das Gericht niedrigschwellige Identitätsermittlungsversuche unternommen hat.

Der zweite Akte Recht Fall befasst sich diese Woche mit einem Beschluss des BGH zur Bestechung eines Wahlkampfkandidaten. Der BGH hat sich hierbei der Frage gewidmet, inwiefern eine Wahlkampfspende für künftige Diensthandlungen an einen Amtsträger, der sich für ein anderes Amt bei demselben Dienstherrn bewirbt, dem Anwendungsbereich der Bestechungsdelikte unterfällt.