Akte Recht: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord durch Versklavung jesidi-scher Frauen in Syrien; Ausnahme vom Grundsatz ne bis in idem

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In unserer heutigen Akte Recht beschäftigt sich der BGH in der Revisionsentscheidung zum Taha al J. Verfahren mit Strafnormen nach dem VStGB. Nicht nur eignet sich der Fall gut, um – auch für den Pflichtstoff im ersten Examen relevante – Konkurrenzfragen nochmal zu wiederholen und die Unterschiede von Prozess- und Sachrüge zu verstehen, sondern gleichzeitig werden die einzelnen Tatbestände des VStGB strukturiert dargestellt und geprüft. So ist die Lektüre für alle zu empfehlen, die sich mit den Tatbeständen von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und des Völkermords vertraut machen wollen.

Anlässlich einer Vorlage des OLG Bamberg äußert sich der EuGH in unserer zweiten Akte Recht zur Rechtmäßigkeit einer Ausnahme vom Doppelbestrafungsverbot und gibt Hinweise zur Auslegung des Tatbegriffs im grenzübergreifenden Kontext. Der Fall ist nicht nur ein schönes Beispiel für eine verpflichtende gerichtliche Vorlage an den EuGH, sondern lädt auch dazu ein, sich mit der Natur und Anwendung des ne bis in idem Grundsatzes tiefer auseinander zu setzen.