Akte Recht: Besorgnis der Befangenheit wegen Vorbefassung

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In unserem heutigen Akte Recht Fall beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit einer möglichen Verletzung von Art. 101 Abs. 1 S. 1 GG durch Vorbefassung eines:r Richter:in.

Die Regelungen der §§ 22ff. StPO sind dabei Ausfluss des grundrechtlich verbürgten Anspruchs „auf den gesetzlichen Richter“ und sollen sachfremde Manipulation der Justiz sowie die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit im Einzelfall gewährleisten.

Eine Vortätigkeit des:der erkennenden Richter:in in Bezug auf den Verfahrensgegenstand zieht jedoch gerade keinen automatischen Ausschluss kraft Gesetz nach sich. Gleichzeitig kommt eine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit nur bei dem Hinzutreten weiterer besonderer Umstände in Betracht.

Die Entscheidung eignet sich gut, um einerseits den Prüfungsmaßstab des BVerfG bei Urteilsverfassungsbeschwerden zu wiederholen und andererseits die Schnittstellen zwischen Grundgesetz und Strafprozessordnung zu vertiefen.