Akte Recht: Wiederaufnahme eines Verfahrens bei neuen Beweisen verfassungswidrig

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Ist es eigentlich möglich, nach einem Freispruch erneut vor Gericht zu kommen, wenn zwischenzeitlich neue Beweise aufgetaucht sind? Genau zu dieser hochrelevanten Frage hat sich das BVerfG in einer Entscheidung Ende Oktober geäußert, welcher sich die heutige Akte Recht widmet. Das BVerfG erklärte eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 362 Nr. 5 StPO für verfassungswidrig, nachdem Art. 103 III GG nicht nur ein Doppelbestrafungs-, sondern auch ein Doppelverfolgungsverbot beinhalte. Darüber hinaus sei Art. 103 III GG abwägungsfest, da man ansonsten nie 100% sicher sein könne, ob ein Freispruch auch wirklich ein Verfahren beendet. Diese Ungewissheit würde eine Bedrohung des Rechtsfriedens darstellen.