Akte Recht: Brandstiftung; Straßenverkehrsdelikte; Internationales Recht

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Die heutige Akte Recht setzt sich mit vier Urteilen nicht nur ihres Umfangs wegen ab, sondern auch wegen ihres grenzüberschreitenden Bezuges zum armenischen Recht.

Der 4. Strafsenat des BGH geht in zwei brandneuen Beschlüssen zum Verkehrsstrafrecht erneut den Klausurklassikern „Beinahe-Unfall“ und „Gefährdungsschaden“ nach.

In einer weiteren Entscheidung befasst sich der BGH mit dem Verhältnis von bedingtem Tötungs- und Gefährdungsvorsatz. Der BGH weist darauf hin, dass beim Vorliegen eines konkreten Gefährdungsvorsatzes, hier im Rahmen besonders schwerer Brandstiftung, kein Raum mehr für die Verneinung des Wissenselements eines bedingten Tötungsvorsatzes bleibt.

Als besonderes Extra gibt es hier noch eine Entscheidung aus Armenien zum politisch brisanten Thema der Immunität des ehemaligen Präsidenten.