Hinweis: Aufsatz von ICLU-Mitarbeiter Dr. Christian Rückert zum Thema „Marktmanipulation durch Unterlassen und Bestimmtheitsprinzip“ erschienen

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In der NStZ 2020, S. 391 ff. ist ein Aufsatz von ICLU-Mitarbeiter Dr. Christian Rückert zum Thema „Marktmanipulation durch Unterlassen und Bestimmtheitsprinzip“ erschienen. Dr. Rückert setzt sich in dem Beitrag mit der Frage auseinander ob die deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände des Wertpapierhandelsgesetzes und die europarechtlichen Grundlagen (Marktmissbrauchsverordnung und Marktmissbrauchsrichtlinie) eine Auslegung zulassen, nach der das Unterlassen einer notwendigen ad hoc-Mitteilung als Marktmanipulation durch Unterlassen strafrechtlich sanktioniert ist. Insbesondere wird hierbei auf die Anwendbarkeit und Auswirkungen des deutschen strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes aus Art. 103 Abs. 2 GG eingegangen und die neueste Rechtsprechung des BVerfG zum Verhältnis des nationalen Verfassungsrechts zum Europarecht („Recht auf Vergessen I + II“) einbezogen. Ein aktuelles Verfahren, in dem diese Rechtsfragen eine Rolle spielen ist der sog. Diesel-Skandal in der Automobilbranche („Fall VW“).