Akte Recht: Gefährdung des Straßenverkehrs – Fahrunsicherheit bei Panikattacke; Rücktritt vom Versuch räuberischer Erpressung mit Todesfolge

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Die heutige Akte Recht befasst sich mit einer klausurrelevanten Problematik der Straßenverkehrsdelikte, genauer gesagt mit dem Begriff des „körperlichen oder geistigen Mangels“ i.S.d. § 315c Abs. 1 Nr. 1b StGB. Der BGH hat in einem aktuellen Urteil Stellung zu der Frage bezogen, ob eine während einer Verkehrskontrolle auftretende Panikattacke mit anschließender Flucht vor den Polizeibeamten eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen kann.

In der zweite Entscheidung befasst sich der 1. StR mit dem Rücktritt vom versuchten erfolgsqualifizierten Delikt und folgt dabei der neueren rücktritsfreundlichen Rechtsprechung des BGH.