Akte Recht: Einschränkung des Notwehrrechts wegen schuldhafter Provokation; Der gefahrspezifische Zusammenhang: § 251 StGB und die Patientenverfügung

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Diese Woche stellen wir euch zwei spannende Entscheidungen des BHG vor.

Das Notwehrrecht bedarf in gewissen Fällen normativer Einschränkungen. Insbesondere die Provokation ist eine gängige sozial-ethische Schranke. In einem filmreifen Fall stellt der BGH die Anforderungen an die Art und Weise der Provokation dar.

In der zweiten Entscheidung bedarf es einer näheren Ausführung zum gefahrspezifischen Zusammenhang zwischen Raubtat i.S.d. § 251 StGB und der vorliegenden Patientenverfügung des Opfers, die zum tödlichen Behandlungsabbruch geführt hat.