Akte Recht: EncroChat Daten als zulässiges Beweismittel im deutschen Strafverfahren; Anwendung von Jugendstrafrecht für Heranwachsende bei Verkehrsverstößen

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Foto © Lérot

Diese Woche stellen wir euch wieder zwei spanende Entscheidungen in Akte Recht vor.

Das KG Berlin hatte sich mit Daten die im Rahmen von französischen Ermittlungsarbeiten gegen die Betreiber des niederländischen Kommunikationsdienstes „EncroChat“ – nach Infiltrierung des in Frankreich befindlichen Servers – zu befassen. Diese liefern Beweise über diverse Straftaten und decken diese auf. Fraglich ist jedoch, ob die erhobenen Daten unter dem Beweisverwertungsverbots fallen, oder ob sie im deutschen Strafverfahren als zulässige Beweismittel zu werten sind.

Das vorliegende Urteil des OLG Frankfurt a.M. behandelt die Problematik der Anwendungsvoraussetzungen von Jugendstrafrecht im Rahmen von Straßenverkehrsdelikten. Hierbei vertritt der Senat die Ansicht, dass in jener Deliktsgruppe grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist, sollte der Tatrichter eine andere Einschätzung nicht tatsachenfundiert darlegen können.