Akte Recht: Keine Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e StGB) durch Maskengeschäfte von Bundestagsabgeordneten im Frühstadium der Covid-19 Pandemie; Umgang mit Motivbündel bei der Feststellung niedriger Beweggründe

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Das Thema der Millionenprovisionen für die Beschaffung von Corona-Schutzmasken schlug hohe Wellen. Nun hat der BGH entschieden, dass die Millionenprovisionen für die Beschaffung von Corona-Schutzmasken nicht zurückgeben werden müssen und die früheren Unionsabgeordneten Nüßlein und Löbel straffrei bleiben. Die zusammengefasste Entscheidung des BGH findet Ihr in unserer Akte Recht.

In der zweiten heute vorgestellten Entscheidung beschäftigt sich der Zweite Senat des Bundesgerichtshofs mit der Feststellung niedriger Beweggründe in Fällen, in denen dem Handeln des Täters ein Motivbündel zugrunde liegt. Insbesondere geht es um die Frage, wie zu verfahren ist, wenn keines der das Handeln des Täters bestimmenden Motive bewusstseinsdominant war.