Akte Recht

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Foto © Lérot

Diese Woche drei Entscheidungen in der Akte Recht:

  1. Der BGH stellt fest, dass körperliche Reaktionen, wie Hilferufe des Opfers, Anlass zu einer Korrektur des Rücktrittshorizonts geben können.
  2. Ein Urteil befasst sich mit der Frage, ob durch den bloßen Willen der Mitwirkung an einer Körperverletzung eine mittäterschaftliche Beteiligung i.S.d. § 25 Abs. 2 StGB vorliegt.
  3. Eine Entscheidung beschäftigt sich mit den Wiederaufnahmemöglichkeiten nach rechtskräftigem Nichteröffnungsbeschluss gem. § 211 StPO sowie mit Beweisverwertungsverboten nach § 136a StPO bei einer Täuschung durch Privatpersonen.