Akte Recht: Das Verbot der Doppelbestrafung

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Diese Woche gibt es in der Akte Recht neues vom Verbot der Doppelbestrafung. Der 5. Senat befasst sich in seinem Beschluss mit dem „Schengener ne-bis-in-idem“ aus Art. 54 SDÜ. Dabei stellt fest, dass es bei mehreren zu beurteilenden Handlungen/Taten einer objektiven Verbindung bedarf, um die Norm anwenden zu können. Dass die Taten durch einen einheitlichen Vorsatz auf subjektiver Ebene verbunden sind, ist nicht ausreichend. Die Entscheidung ist insofern für Examenskandidaten interessant, als das Verbot der Doppelbestrafung gerne Gegenstand der schriftlichen oder mündlichen Examensprüfung sind.