Akte Recht: Wegnahme am Geldautomaten; Raub mit Todesfolge bei fehlgeschlagenem Versuch

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In dem Anfragebeschluss (3 StR 333/18) vom 21.03.2019 hat der 3. Strafsenat des BGH das Abfischen von Geld am Bankautomaten neu bewertet und eine Wegnahme bejaht. Fraglich ist, ob der 2. Strafsenat einer Änderung der bisherigen Rechtsprechung, die keinen Gewahrsamsbruch annahm, zustimmt.

In einem weiteren Urteil beschäftigte sich der BGH mit der Frage, ob bei einem Raub mit Todesfolge der Tod auch nach dem fehlgeschlagenem Versuch des Grunddeliktes möglich ist. Da Raub und Versuch extrem oft geprüft werden, erhält das Urteil das Prädikat: examensrelevant!