Akte Recht: Amtsanmaßung in Mittäterschaft; Dolus subsequens

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Foto © Lérot

In der heutigen Akte Recht gibt es wieder zwei spannende Entscheidungen zum Lesen.

Eine Tätergruppe, die sich als Polizeibeamte ausgibt, bringt ihre Opfer dazu, Wertsachen zum Schutz vor einem vermeintlichen Wohnungseinbruch in ihren Gärten zu verstecken. Das „Sicherstellen“ dieser Gegenstände wird vom Angeklagten übernommen. Der BGH entscheidet, dass eine Amtsanmaßung gem. § 132 Alt.1 StGB durch die vermeintlichen Polizisten kein eigenhändiges Delikt darstellt und somit auch in Mittäterschaft begangen werden kann.

In einer weiteren Entscheidung geht der BGH erneut auf die Unbeachtlichkeit des sog. dolus subsequens ein.